Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit im regionalen BFZ und der Förderschule.
Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen
Insbesondere die §§1-4 bilden die Grundlage der Arbeit unseres rBFZ im Rahmen des inklusiven Unterrichts. Lesen Sie selbst:
Hessisches Schulgesetz
§ 51 HSchG: lnklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen. Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und die Schulaufsichtsbehörde.
§ 51 HSchG (1): Die Förderschulen sind Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. In ihnen sind pädagogische Hilfen auch zur Erleichterung des Übergangs ihrer Schülerinnen und Schüler in die allgemeinen Schulen zu geben. Die Beratung der allgemeinen Schulen in sonderpädagogischen Fragen ist Bestandteil sonderpädagogischer Förderung und gehört zu den Aufgaben der Förderschulen. Die Förderschulen können als eigenständige Schulen errichtet oder als Zweige, Abteilungen oder Klassen allgemeiner Schulen eingerichtet werden. Sie sollen entsprechend dem regionalen Bedürfnis in Abteilungen, die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen aufnehmen können, gegliedert werden, damit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung insbesondere der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann, die mehrfach behindert sind.
Verordnung über die Aufgaben und Organisation der inklusiven Schulbündnisse
Hier sind die Aufgaben, die Organisation, die Rollen und Weiteres zu den inklusiven Schulbündnisse gefasst. Insbesondere leitet sich daraus ab, dass regionale und schulbezogene Kooperationen festgelegt und gelebt werden. Dazu gibt es hier sehr hilfreiche Informationen: